Allgemeine Geschäftsbedingungen der EHK Hallenheizungen GmbH

 

I. Angebot

1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, von unseren Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer wir hätten diesen schriftlich zugestimmt. Dies gilt jedoch nicht wenn wir nur in Kenntnis darüber gesetzt worden sind.

2) Alle Vereinbarungen Zwischen EHK Hallenheizungen und dem Kunden sind schriftlich niederzulegen.

3) Dem Angebot beigefügte Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben binden uns nur wenn sie schriftlich entsprechend gekennzeichnet wurden.

4) An Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Nur mit unserer schriftlichen Zusage dürfen diese Unterlagen an Dritte weitergereicht werden.

 

II. Preise und Zahlungsbedingungen

 

1) Unsere Preise gelten ohne gesonderter Vereinbarung ab Werk, ausschließlich Verpackung, Porto, Versicherungen etc. , diese Leistung werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2) Zu unseren Preisen kommt Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

3) Die Zahlung ist mangels gesonderter Vereinbarung ohne jeglichen Abzug zu leisten.

4) Nur wenn Gegenansprüche des Kunden unbestritten und rechtskräftig sind, steht diesem das Recht zu Gegenansprüche aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten. 

 

III. Lieferung und Lieferzeiten

1) Maßgebend für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei eindeutiger, schriftlicher Bestätigung gültig.

2) Die Lieferfrist gilt als eingehalten wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

3) Mit dem Versenden der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferfrist, jedoch nicht bevor der Besteller alle zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie den eine vereinbarte Anzahlung geleistet hat.

4) Bei Ereignissen höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie dem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse welche nicht von uns zu vertreten sind verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dasselbe gilt für unsere Lieferanten.

5) Ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich ist dieser auch zur Gegenleistung verpflichtet. Der Kunde ist außerdem dazu verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf die Lieferung besteht. 

 

IV. Haftung

1) Weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Abschnitten gedacht, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, also auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und jegliche Ansprüche aus Produzentenhaftung ausgeschlossen.

2) Sowie unsere Haftung ist auch die unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter unserer Interessen ausgeschlossen oder beschränkt.

3) Nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit von ihm garantiert wurde sowie Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird bleibt unberührt.

 

V. Gewährleistung von Mängeln

1) Voraussetzung für die Gewährleistungsrechte ist dass der Kunde seinen Untersuchungs- sowie Rügen Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen muss die Rüge offensichtlicher Mängel schriftlich gegenüber der EHK Hallenheizungen GmbH erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Lieferung, bei Montagebeginnt die Frist mit deren Fertigstellung.

2) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, berechtigt es uns nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung.

3) Sollten wir nicht bereit oder nicht in der Lage zur Mängelbeseitigung/Ersatzteillieferung sein, verzögert sich diese auf unbestimmte Zeit. Der Kunde ist nun berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

4) EHK Hallenheizungen haftet nicht für Schäden die nicht an den von uns gelieferten bzw. montierten Gegenständen selbst entstanden sind, solange wir diese Schäden nicht Beispielsweise bei der Montage verursacht haben könnten. Vor allem haften wir nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden unseres Kunden.

5) Wenn sich aus den nachstehenden Bedingungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen, dies gilt nicht für Ansprüche aus einer selbstständig von uns erteilten Garantie. Wir haften jedoch trotzdem wenn Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer vertretungsberechtigten Personen bzw. Angestellten beruht. Außerdem auch wenn eine Folgeschadensrisiko erfassende Eigenschaftszusicherung vorlag auf deren Fehlen der eingetretene Schaden beruht und für Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei fahrlässigem verletzen einer vertragswesentlichen Pflicht halten wir lediglich auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Eine Ausnahme stellen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit dar, hier haften wir in vollem gesetzlichen Umfang.

6) Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate diese werden bei einem Kaufvertrag ab dem Gefahrenübergang, bei einem Werkvertrag ab Abnahme der Werksleistungen, gerechnet. Soweit es keine Schäden aus unerlaubter Handlung gibt ist diese Frist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.

7) Dem Kunden stehen Ansprüche aus einer selbständigen Garantie während des Laufs der Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte neben diesen zu. Der Lauf der Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte wird nicht vom Lauf der Garantiefrist verändert.

8) Sobald der Kunde unsachgemäße Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten an unseren Geräten vornimmt oder vornehmen lässt entfällt unsere Haftung vollständig.

 

VI. Gefahrenübergang

1) Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders geregelt, geht die Gefahr spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, dies gilt ebenfalls bei Teillieferungen oder bei Übernahme von Versandkosten oder Anfuhr und Montage durch EHK Hallenheizungen. Das zuvor genannte gilt ebenfalls sobald die Ware das Lager eines vom uns beauftragten Dritten verlässt.

2) Auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden werden wir auf dessen Kosten eine Transportversicherung für die Sendung veranlassen.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1) Bis zur Erfüllung aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenständen. Dies gilt ebenfalls für Anschlussaufträge, Nach- und Ersatzteilbestellungen.

2) Dem Kunden ist es untersagt den Liefergegenstand weder zur Sicherung zu enteignen noch zu verpfänden. Bei Beschlagnahmung, Pfändung oder sonstiger Verfügung durch Dritte verpflichtet sich der Kunde dazu EHK Hallenheizungen unverzüglich zu informieren. Ist besagter Dritter nicht im Stande uns gerichtliche und außergerichtliche Kosten zu erstatten haftet der Kunde. 

3) Der Eigentumsvorbehalt behält seine Gültigkeit auch wenn die von uns gelieferten Teile fest mit dem Gebäude verbunden worden sind, sofern diese ohne Beschädigung des Gebäudes wieder Demontiert werden können.

4) Lediglich im gewöhnlichen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder den Vorbehalt ist eine Weiterveräußerung erlaubt, da das Eigentum erst nach restloser Zahlung an den Kunden übergeht. Bis zur Tilgung aller unserer laufenden und zukünftigen Forderungen tritt der Kunde alle Forderungen aus der Weiterveräußerungen sowie hieraus erworbene Sicherheiten und Eigentumsrechte aus Vermischung und Verarbeitung ab.

5) Handelt der Besteller vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug halten wir uns das Recht vor die Lieferung nach entsprechender Mahnung mit angemessenen Fristen zurück zu nehmen. Der Kunde ist hiermit zur Herausgabe verpflichtet. Sofern dies nicht zwingend Gesetzlich geregelt ist, stellen die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Herausgabe des Liefergegenstandes an uns keinen Rücktritt vom Vertrag da.

 

XIII. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt, die Klage bei Gericht zu erheben das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. EHK Hallenheizungen ist außerdem berechtigt am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, kein Auslandsrecht.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.